Die Entsendung deutscher Soldaten erfolgte ausdrücklich außerhalb der Nato-Strukturen. Damit entfällt die einzige verfassungsrechtlich anerkannte Brücke für bewaffnete Auslandseinsätze jenseits der Landesverteidigung.
Der Auftrag der Bundeswehr lautet: Verteidigung. Nicht bewaffnete Außenpolitik. Art. 87a Abs. 1 GG legitimiert ausschließlich die Aufstellung und den Einsatz der Streitkräfte zur Verteidigung. Verteidigung meint die Abwehr eines bewaffneten Angriffs auf Deutschland oder das Bündnisgebiet.
Grönland ist weder deutsches Hoheitsgebiet noch liegt ein Verteidigungsfall vor. Die Norm ist keine Blankoermächtigung für rechtlich ungeerdete Militärpräsenz. Art. 87a GG zur Rechtfertigung dieser Aktion scheidet vollständig aus.
Art. 24 Abs. 2 GG erlaubt Auslandseinsätze ausschließlich im Rahmen eines Systems kollektiver Sicherheit. Das Bundesverfassungsgericht hat diesen Begriff strikt institutionell verstanden: Die Nato und die UN sind das feste Korsett solcher Einsätze – selbst eine lose Koordination oder europäische Improvisation oder eine „Koalitionen der Willigen“ kann die Bundeswehr-Mission nicht rechtfertigen.
Der von Verteidigungsminister Pistorius wie in einem Schaufenster verkündete Einsatz erfolgt ausdrücklich außerhalb der Nato-Strukturen. Damit entfällt die einzige verfassungsrechtlich anerkannte Brücke für bewaffnete Auslandseinsätze jenseits der Landesverteidigung.
Es existiert kein Beschluss des Sicherheitsrates nach Kapitel VII der UN-Charta. Weder Friedenssicherung noch Zwangsmaßnahmen sind mandatiert. Der Einsatz ist völkerrechtlich nicht eingebettet, sondern isoliert.
Grönland ist kein Mitglied der Europäischen Union, sondern lediglich assoziiert. Die EU-Beistandsklausel greift nicht. Eine „europäische Mission“ ohne unionsrechtliche Grundlage ist rechtlich leer. Auch wenn die Soldaten recht zügig zurückbeordert wurden: Faktisch wurde deutsches Militär gegen den Hauptverbündeten Deutschlands positioniert.
Der Einsatz erfolgte in einer Lage, in der der Hauptverbündete Deutschlands, die Vereinigten Staaten, eine militärische Intervention in Grönland nicht ausschließt, falls das auf dem amerikanischen Festlandsockel liegende Grönland beim Königreich Dänemark verbleibt. Aber nur zu diesem Zweck wurden die deutschen Soldaten nach Grönland geschickt.
Deutschland entsendete damit Soldaten in ein potenzielles Konfliktfeld auf die amerikanische Seite des Atlantischen Ozeans gegen das erklärte Interesse der eigenen Schutz- und Garantiemacht USA. Das ist nicht Neutralität, sondern objektiv bündniswidriges Verhalten. Die Bundeswehr wird zum politischen Marker gegen den sicherheitspolitischen Garanten Europas instrumentalisiert – ein Szenario, das die Väter des Grundgesetzes gerade ausschließen wollten.
