Wenige Tage nach der Wahlniederlage Viktor Orbáns verurteilt der EU-Gerichtshof Ungarn wegen des Kinderschutzgesetzes von 2021. Es verstößt gegen die „Grundwerte“ der EU – ein historisches Urteil. Magyar wird das Gesetz zum Schutz vor Frühsexualisierung und Transgender-Propaganda nun wohl einstampfen.
