Textilgeschäft deckt täglichen Bedarf: Keine 2G-Pflicht
Das Verwaltungsgericht Regensburg hat dem Antrag der Inhaberin eines Modegeschäfts stattgegeben, sich nicht an die 2G-Regel halten zu müssen. Das Textilgeschäft...
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Zum sogenannten "täglichen Bedarf" gehört m.E. alles, was die Bewältigung des täglichen Lebens ausmacht:
Nahrung, Drogerie, Apotheke, Bekleidung, Schuhe, Bücher, Schreibwaren, aber auch sämtliche Elektronik-Gerätes des Haushaltes, die Computer und Drucker (auch für Home-Office), die Möbel (damit man es Zuhause gemütlich hat und nicht ausgehen muß), aber auch das Auto.
Mit anderen Worten, die gesamten 2G / 3G-Regeln für den Handel müssten sofort aufgehoben werden.